AGB für Dienstleister 2019-09-19T14:18:48+00:00

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleister

(Oldenburg, den 19.09.2019)

Präambel

(1) APPOINTMAN ist ein Dienstleistungsangebot von der „Eversports Deutschland UG (haftungsbeschränkt)“ (im folgenden APPOINTMAN genannt).
(2) APPOINTMAN bietet Dienstleistern verschiedenster Branchen die Möglichkeit, Termine mit ihren Kunden über Smartphones und der Dienstleister Homepage zu vereinbaren. Weiterhin haben sowohl Dienstleister als auch die Kunden der Dienstleister die Möglichkeit diese Termine abzusagen. Diese Leistung wird in Oldenburg erbracht.
(3) Eine vertragliche Beziehung zwischen APPOINTMAN und Kunden des Dienstleisters kommt nicht zustande. Innerhalb der Vertragsbeziehung des Dienstleisters zu dessen Kunden ist APPOINTMAN weder als Partner oder als Vertreter einer Partei eingebunden.

§1 – Geltungsumfang

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (im folgenden: Bedingungen) enthalten alle Regelungen zwischen APPOINTMAN und dem Dienstleister hinsichtlich des Vertragsgegenstands. Frühere Vereinbarungen und Festlegungen der Parteien über den Vertragsgegenstand verlieren mit dem Wirksamwerden dieser Bedingungen ihre Gültigkeit.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Dienstleisters sind und werden nicht Gegenstand der Beziehungen der Parteien zum Vertragsgegenstand. Ihrer Geltung wird vorab widersprochen.

§2 – Vertragsgegenstand

(1) APPOINTMAN steht Dienstleistern als Service Dienstleister für Online-Terminvereinbarungen über das Internet zur Verfügung. Mit der Online-Terminbuchung können Kunden des Dienstleisters mit diesem einen Termin über das Internet vereinbaren.
(2) Optional können Dienstleister mit dem Online-Terminkalender von APPOINTMAN ihre Termine über PC, Tablet oder Smartphone mit Internetanbindung verwalten.

§3 – Leistungen APPOINTMAN

(1) APPOINTMAN nimmt Terminbuchungen von Kunden der Dienstleister über das Internet entgegen.
(2) Über Terminbuchungen erhält der Dienstleister umgehend eine Benachrichtigung per E-Mail und optional per Push Nachricht auf sein Smartphone oder Tablett.

§4 – Mitwirkung des Dienstleisters

(1) Der Dienstleister trägt für den Abgleich der Terminbuchungen über APPOINTMAN mit seiner allgemeinen Terminverwaltung selbst Sorge.
(2) Kann der Dienstleister einen über APPOINTMAN gebuchten Termin – gleich, aus welchem Grunde – nicht einhalten, so trägt er für eine diesbezügliche Abstimmung mit seinem betroffenen Kunden ausschließlich selbst Sorge.
(3) Für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Zusammenhang mit seinen Termin-Angebotsinhalten und seinem eigenen Internet-Auftritt, insbesondere von Informationspflichten gegenüber seinen Kunden, ist der Dienstleister ausschließlich selbst verantwortlich.
(4) Der Dienstleister ist selbst für die nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes durch seine Kunden und seine Vertragspartner erforderlichen Zustimmungserklärungen verantwortlich.

§5 – Entgeld

(1) Das Entgelt für die Nutzung von APPOINTMAN richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, die den Dienstleistern unter www.appointman.net zur Verfügung steht.
(2) Die monatlichen Nutzungsentgelte werden jeweils zu Beginn des darauffolgenden Vertragsmonats in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail. Ein Anspruch auf digital signierte Rechnungen (§ 14 Abs. 3 UStG) besteht nicht.
(3) Die Zahlung erfolgt per SEPA Basislastschriftverfahren, per Kreditkartenzahlung über Paymill (www.paymill.com), per PayPal Rechnung oder auf Rechnung. Gegebenenfalls teilt der Dienstleister APPOINTMAN mit Vertragsabschluss seine Bankverbindung (Name des Instituts, IBAN und BIC) oder seine PayPal-E-Mail-Adresse mit und erteilt APPOINTMAN eine entsprechende Einzugsermächtigung.
(4) Änderungen der Angaben nach Absatz 3. teilt der Dienstleister APPOINTMAN unverzüglich und unaufgefordert mit. Kosten, die APPOINTMAN aufgrund der Verletzung der Pflichten des Dienstleisters gemäß Absätzen 4. und 5. entstehen, hat der Dienstleister APPOINTMAN zu ersetzen.

§6 – Zahlungsverzug

Kommt der Dienstleister über mehr als zwei Monate in Zahlungsverzug, ist APPOINTMAN berechtigt, dem Dienstleister die weitere Leistungserbringung bis zur Beseitigung des Zahlungsverzugs zu verweigern und ihm den Zugang zu APPOINTMAN zu sperren. Die Zahlungspflicht des Dienstleisters besteht ungeachtet der Sperrung fort. Weitere Rechte von APPOINTMAN aus Gesetz und Vertrag bleiben unberührt.

§7 – Datenschutz, Vertraulichkeit

APPOINTMAN verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts-oder Betriebsgeheimnisse des Kunden erkennbar sind, geheim zu halten und sie soweit nicht zu Erreichung des Vertragszweckes geboten weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. APPOINTMAN hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und/oder Beauftragten sichergestellt, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts und Betriebsgeheimnisse unterlassen. Entsprechende Verpflichtungen treffen den Kunden in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von APPOINTMAN. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden personenbezogenen Daten zur Abwicklung des Geschäftsverhältnisses EDV – mäßig gespeichert und automatisiert verarbeitet werden. Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz sowie auf §4 der Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) davon unterrichtet, dass APPOINTMAN und beauftragte Erfüllungsgehilfen ihre Daten maschinell verarbeiten. Er ist berechtigt, jederzeit die zu seiner Person oder zu seinem Pseudonym gespeicherten Daten unentgeltlich bei APPOINTMAN abzufragen. APPOINTMAN verpflichtet sich, diese Daten einzig zur Leistungserbringung zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn diese Personen sind an der Leistungserstellung beteiligt. Der Kunde stellt APPOINTMAN von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich kundenseitig überlassener Daten frei. Soweit nichts anderes vereinbart gestattet der Kunde die Kommunikation per Telefax und per E­‐Mail. Trotz aller Sorgfalt können bei der Kommunikation per E-Mail Computerviren o.ä. übertragen werden. Der Kunde hat entsprechende Sicherungsvorkehrungen zu treffen, um Schäden an seine Systeme zu verhindern. Sofern die E­‐Mail nicht elektronisch signiert ist, ist nicht 100% sichergestellt, daß die E­‐Mail tatsächlich vom Absender stammt, der angegeben ist, bzw. auf dem Übertragungswege unverändert geblieben ist. E-­Mails und Telefaxe können durch Dritte mitgelesen werden. Dieses Riskio kann durch Verschlüsselung gemindert aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Dies nimmt der Kunde in Kauf.

§8 – Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Das Urheberrecht an den in APPOINTMAN enthaltenen Informationen, Texten, Bildern und Programmen bleibt APPOINTMAN vorbehalten.
(2) Absatz (1) gilt für Markenzeichen und sonstige gewerbliche Schutzrechte entsprechend.
(3) Die Nutzung der Rechte nach den Absätzen (1) und (2) ist Dienstleistern nur im Rahmen des Vertragsgegenstands gestattet. Darüber hinausgehende Nutzungen, insbesondere deren weitere Verbreitung auf Internet-Seiten oder in anderen Medien bedürfen ebenso der schriftlichen Erlaubnis durch APPOINTMAN wie jedwede Nutzung durch Dritte.

§9 – Änderungen

(1) APPOINTMAN ist bemüht, seine Leistungen an aktuelle technische Entwicklungen und aktuelle Marktentwicklungen anzupassen. APPOINTMAN behält sich daher Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners für diesen zumutbar sind.
(2) Preisänderungen bleiben vorbehalten. Sie sind von APPOINTMAN so rechtzeitig anzukündigen, dass der Dienstleister das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist mit Beendigungszeitpunkt vor Geltung der neuen Preise beenden kann. Soweit er dieses Recht nicht ausübt und die Leistungen von APPOINTMAN nach dem Geltungsdatum der Preisänderung weiter in Anspruch nimmt, wird die Preisänderung für beide Vertragspartner verbindlich. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Preisänderung.
(3) Die Bekanntgabe von Änderungen der AGB erfolgt durch die Bereitstellung auf den Internet-Seiten von APPOINTMAN. Vertragspartner werden über Änderungen der AGB schriftlich oder per E-Mail informiert. Die Änderungen gelten als akzeptiert, sofern diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widersprochen wird.

§10 – Einstehen für Pflichtverletzungen

(1) APPOINTMAN gewährleistet die jahresdurchschnittliche 99%ige Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Leistungen entsprechend § 3 dieser Bedingungen nebst zugehörigen Leistungsbeschreibungen.
(2) APPOINTMAN hat Fehler nicht zu vertreten, die auf eine Verletzung von Mitwirkungspflichten des Dienstleisters gemäß § 4 zurückzuführen sind oder ihre Ursache im Verantwortungsbereich Dritter (zum Beispiel eines Kommunikationsnetzbetreibers) haben.
(3) Für Schäden des Dienstleisters haftet APPOINTMAN nur, soweit der Schaden von APPOINTMAN, seinen Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Im übrigen haftet APPOINTMAN nur für voraussehbare Schäden, die durch die Verletzung essentieller Vertragspflichten von APPOINTMAN verursacht werden. Die Haftung ist ausgeschlossen für dem Dienstleister entgangenen Gewinn, beim Dienstleister nicht eingetretene Einsparungen, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, Schäden, die ihre Ursache in der von Dritten zur Verfügung gestellten Telekommunikationsinfrastruktur haben, sowie Schäden, die durch ein regelwidriges Verhalten des Dienstleisters gemäß § 4 dieser Bedingungen verursacht werden.
(4) Vorstehende Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Fälle zwingender Produkthaftung sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(5) APPOINTMAN haftet nicht für Schäden aus höherer Gewalt. Das sind insbesondere durch Naturereignisse, kriegerische Einwirkungen, Tarifauseinandersetzungen und ähnliche Ereignisse verursachte Betriebsstörungen.
(6) APPOINTMAN haftet nicht für die Richtigkeit der Terminbuchung durch Kunden des Dienstleisters. Für diese sind ausschließlich der Dienstleister und dessen Kunde verantwortlich, insbesondere weil APPOINTMAN die Identität des letzteren nicht überprüfen kann.

§11 – Rechte Dritter, Freistellung

(1) Der Dienstleister stellt APPOINTMAN von allen Ansprüchen frei, die Dritte oder Kunden aufgrund von Rechtsverletzungen durch Internet-Auftritte des Dienstleisters gegen APPOINTMAN geltend machen.

§12 – Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Dienstleister Accounts können mit einer Bearbeitungszeit von 3 Werktagen zum Monatsende mit einer E-Mail an support@appointman.net gekündigt und vollständig gelöscht werden. Hierfür schreibt der Dienstleister eine E-Mail von der E-Mail Adresse, die auch für den APPOINTMAN Account genutzt wird und weißt darin auf den Wunsch der Account Löschung hin.
(2) Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch APPOINTMAN liegt insbesondere vor, wenn der Dienstleister seine Pflichten aus § 4 und 5 dieser Bedingungen verletzt.

§13 – Rechteübertragung, Unterauftragnehmer

(1) Eine Vertragspartei ist nicht berechtigt, einzelne oder die gesamten Rechte aus einem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei auf Dritte zu übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne triftigen Grund verweigert werden. Absatz (2) bleibt unberührt.
(2) APPOINTMAN ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte als Unterauftragnehmer einzuschalten. Für die entsprechende Abbildung der vertraglichen Pflichten in den Verträgen mit diesen Dritten, insbesondere der Pflichten nach § 7 dieser Bedingungen, trägt APPOINTMAN Sorge.

§14 – Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist Oldenburg.
(2) Für Vertragsverhältnisse der Parteien nach diesen Bedingungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener-UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
(3) Für alle Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertrag wird Oldenburg als Gerichtsstand vereinbart, sofern die Vertragspartner Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

§15 – Schriftform

(1) Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieser Bedingungen und eines Vertrags sowie des Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
(2) Alle Anzeigen, Erklärungen und Kündigungen, die in diesen Bedingungen erwähnt sind oder in ihnen ihre Grundlage finden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ein Telefax oder eine E-Mail genügen der Schriftform.

§16 – Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine dadurch etwa entstehende Lücke durch eine Regelung auszufüllen, die dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der Bestimmung und des jeweiligen Vertrags möglichst nahe kommt.